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Bundesgerichtshof prüft Strafmaß für Steuerbetrüger
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft heute, ob Bürger, die Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben, noch mit einer Bewährungsstrafe davonkommen dürfen.
Der Angeklagte war Geschäftsführer einer GmbH und hatte im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Firma das Finanzamt um 890.000 Euro betrogen.
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Später wandelte er den Geschäftsführerlohn in eine "Schenkung" an seine Ehefrau und seine Kinder um und verkürzte so seine Steuern um weitere 240.000 Euro.
Das Landgericht Augsburg verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Vor dem BGH will die Staatsanwaltschaft eine härtere Strafe erreichen.
©AFP 2012
Foto: Jens Büttner









