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Gütersloher Blatt 05
Gütersloher Nachrichten / Magazin / Boulevard / Breno wegen schwerer Brandstiftung verurteilt

Breno wegen schwerer Brandstiftung verurteilt

Der frühere FC-Bayern-Profi Breno ist wegen schwerer Brandstiftung zu einer Haftstrafe von drei Jahre und neun Monate verurteilt wordenMünchen - Gefängnis statt neuem Verein: Der frühere FC-Bayern-Profi Breno ist wegen schwerer Brandstiftung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Er habe "sehr schwere Schuld" auf sich geladen, sagte die Vorsitzende Richterin des Landgerichts München I, Rosi Datzmann, in ihrer Urteilsbegründung. Der zuletzt mit Lazio Rom in Verbindung gebrachte Breno wurde noch im Gerichtsaal festgenommen.

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Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der seit Monatsbeginn vertragslose Brasilianer in der Nacht zum 20. September 2011 die von ihm gemietete Villa in Grünwald in betrunkenem Zustand angezündet hatte. Dabei brannte das Haus nahezu vollständig aus, es entstand ein Schaden von rund einer Million Euro. Als Motiv für die Tat nahm das Gericht die Verzweiflung des 22-Jährigen angesichts einer drohenden neuen Operation in Kombination mit einer starken Alkoholisierung an. Zum Zeitpunkt der Brandlegung könnte Breno bis zu 2,5 Promille gehabt haben.

Das Landgericht widersprach aber der Auffassung von Brenos Anwalt Werner Leitner, der Zweifel daran geäußert hatte, dass Breno überhaupt der Brandstifter sei. Leitner hatte deshalb einen Freispruch, höchstens aber zwei Jahre Haft gefordert. Datzmann sagte, als Brandstifter komme nur Breno in Frage. "Es ist sonst niemand in der Nähe festgestellt worden." Er habe zudem Rettungskräften drei Feuerzeuge in die Hand gedrückt. Auch seien seine Haare angesengt gewesen.

Die Richter gingen in ihrem Urteil allerdings von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Sie folgten damit der Einschätzung des Gerichtspsychiater Henning Saß. Dieser war zu dem Schluss gekommen, dass die starke Alkoholisierung im Zusammenspiel mit der depressiven Verstimmung des Brasilianers seine Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt haben könnte. Zugunsten Brenos spreche zudem eine "besonders hohe Fallhöhe" für ihn als Fußballstar. Mit dem Strafmaß blieb das Landgericht daher im unteren Drittel des Strafrahmens, der bei verminderter Schuldfähigkeit bis zu elf Jahre und drei Monaten Haft beträgt.

"Zu Lasten des Angeklagten muss der sehr, sehr hohe Schaden am Gebäude ins Gewicht fallen", sagte Datzmann. Außerdem habe eine "enorme Gefahr" bestanden, dass sich das Feuer auf die gesamte Siedlung ausweiten könnte. Datzmann wies Breno daraufhin, dass er im Fall, dass das Urteil rechtskräftig wird, nach zweieinhalb Jahren nach Brasilien abgeschoben werde.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf fünfeinhalb Jahre Haft plädiert. Staatsanwalt Nikolaus Lanz warf Breno in seinem Schlussvortrag vor, auch das Leben seiner Familie gefährdet zu haben. Er habe keine Gewissheit gehabt, dass seine Ehefrau, seine drei Kinder und sein Manager nicht nach einer zwischenzeitlichen Abwesenheit wieder in das Haus zurückgekehrt waren. Lanz wollte Breno auch keine verminderte Schuldfähigkeit zubilligen. Ein Sprecher der Anklagebehörde ließ offen, ob die Staatsanwaltschaft nun Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.

Im Zusammenhang mit dem Breno-Prozess leitete die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen beim FC Bayern München an. Diese beziehen sich auf eine Aussage Brenos, wonach er sich aus einem unverschlossenen Medizinschrank regelmäßig ganze Packungen mit Schlaftabletten genommen habe. Dem werde nun nachgegangen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

©AFP 2012
Archivfoto: Sven Hoppe

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