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Regierung und Opposition streiten über Patientenrechtegesetz
Berlin - Die Koalitionspläne für ein neues Patientenrechtegesetz stoßen vor allem bei der Opposition auf heftige Kritik. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Karl Lauterbach, sprach von einer "Mogelpackung".
Die Ersatzkassen begrüßten indes, dass die Patientenrechte nun erstmalig zentral geregelt werden. Lauterbach bemängelte vor allem, dass künftig nur bei groben Behandlungsfehlern die Beweislast beim Arzt liegen solle. Dies betreffe "nur ganz wenige Fälle", bei denen schon jetzt vor Gericht der Arzt beweisen müsse, dass er keine Fehler gemacht habe, sagte er der "Süddeutschen Zeitung".
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Die Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion für Patientenrechte, Maria Klein-Schmeink, erklärte in Berlin, der von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegte Entwurf sei allenfalls ein "Trostpflästerchen für die Patienten". Auch die Linken-Abgeordnete Kathrin Vogler hält den Entwurf für unzureichend. "Ärzte und Leistungsanbieter bleiben praktisch ungeschoren, wenn die Lasten beim Gesundheitspfusch nun auf die gesetzlichen Kassen verschoben werden", sagte sie der "SZ".
Nach dem von Bahr und Leutheusser-Schnarrenberger vorgestellten Gesetzentwurf sollen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitglieder künftig beim Verdacht auf Behandlungsfehler unterstützen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Das kann etwa durch medizinische Gutachten erfolgen. Bahr erklärte, die Patientenrechte würden "erstmalig in einem einheitlichen Gesetz gebündelt und gestärkt". Dazu gehört unter anderem die Aufklärungspflicht des Arztes über die Risiken einer Behandlung. Versicherte sollen auch ein gesetzliches Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte bekommen.
Bei einfachen Behandlungsfehlern bleibt es allerdings dabei, dass der Patient auch in Zukunft den Nachweis erbringen muss, dass ein Behandlungsfehler zu einer Gesundheitsschädigung geführt hat. Bei groben Behandlungsfehlern müsse der Arzt beweisen, "dass die Behandlung auch ohne den Fehler schief gelaufen wäre", erklärte Leutheusser-Schnarrenberger.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), sieht mit dem Gesetzentwurf die Patienten gestärkt. Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn sagte der "SZ", mit dem Gesetz sei der "Spagat" gelungen, die Patientenrechte zu verbessern, ohne das Verhältnis zwischen Arzt und Patient zu belasten.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek), dem unter anderem die Barmer GEK und die Techniker-Krankenkasse angehören, forderte einen noch weitergehenden Schutz der Patienten vor Leistungen, deren Nutzen nicht wissenschaftlich bewiesen sei. die in den Arztpraxen angebotenen individuellen Leistungen, sogenannte IGeL-Leistungen, sollten strikter begrenzt werden, erklärte Vorstandschef Thomas Ballast. IGeL-Leistungen werden nicht von den Kassen bezahlt.
Nach Ansicht des Verbandes der niedergelassenen Ärzte müssten auch die Kassen bei der Patientensicherheit noch stärker in die Pflicht genommen werden. Hier greife der Gesetzentwurf zu kurz, erklärte der NAV-Virchowbund. Auch die Kassen müssten nachweisen, dass sie die Versicherten "richtig informiert und beraten haben".
©AFP 2012
Foto: Mehdi Fedouach












