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Steuerabzug für heimisches Arbeitszimmer erlaubt
Karlsruhe - Lehrer und andere Arbeitnehmer, die nur einen kleinen Teil ihrer Arbeit zuhause erledigen, können ihre Arbeitszimmer ab sofort steuerlich geltend machen.
Dies gilt grundsätzlich, wenn ihnen der Arbeitgeber für diese Tätigkeiten keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Damit wurde die Reform des Steuergesetzes von 2007 für verfassungswidrig erklärt.
Häusliche Arbeitszimmer können überdies weiter abgesetzt werden, wenn sie zu mehr als 50 Prozent der beruflichen Tätigkeit genutzt werden.
©DDP/AFP 2010
Archivfoto: Michael Latz








