Gütersloh. Das Bauministerium NRW (MWEBWV) hat jetzt mit einem Erlass auf die Unsicherheit in Sachen Baugenehmigung von Solaranlagen reagiert. Das teilt die Abteilung Bauen, Wohnen und Immissionen des Kreises Gütersloh mit. Die hatte in Düsseldorf um Aufklärung gebeten, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster bei Solaranlagenbesitzern und –interessierten für enorme Unsicherheiten gesorgt hatte, nachdem es festgestellt hatte, dass alle Anlagen, die überwiegend ins öffentliche Netz einspeisen, als gewerbliche Anlagen angesehen werden müssen.
Der Erlass des Ministeriums zusammengefasst: Zunächst bleibt es bei der Feststellung, dass Anlagen, die überwiegend ins öffentliche Netz einspeisen, als gewerbliche Anlagen anzusehen und somit genehmigungspflichtig sind. Dabei sei es aber nicht entscheidend, ob tatsächlich der selbst erzeugte Strom für den Eigenbedarf genutzt wird, sondern nur, dass der Eigenbedarf der privaten oder der landwirtschaftlichen Hauptnutzung die installierte Kapazität der Solaranlagen um mehr als 50 Prozent erreicht.