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Verkaufsverbot für Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9
Düsseldorf - Samsung darf zwei Modelle seines Tablet-Computers Galaxy Tab in Deutschland nicht vertreiben.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, der Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 und des Galaxy Tab 8.9 verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Samsung habe mit diesen Modellen den Tablet-Computer iPad von Apple in unlauterer Weise nachgeahmt.
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Die Entscheidung gilt nicht für das Nachfolgemodell Galaxy Tab 10.1N, das Samsung im vergangenen November speziell für Deutschland auf den Markt gebracht hatte.
Die Entscheidung des Düsseldorfer Zivilsenats ist rechtskräftig. Über die Nachfolgeversion Galaxy Tab 10.1N streiten Samsung und sein US-Konkurrent Apple derzeit vor dem Düsseldorfer Landgericht. Dieses hatte Ende Dezember befunden, dass Samsung das neue Modell vorerst weiter vertreiben darf.
Seine endgültige Entscheidung will das Landgericht am 9. Februar verkünden. Samsung und Apple streiten in mehreren Staaten vor zahlreichen Gerichten um Patente für Design und Technologie ihrer Produkte.
©AFP/ANP 2012
Foto: Lex van Lieshout










