Grundbesitzabgabenbescheide werden versandt
Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh) - Alle Grundstückseigentümer in der Stadt erhalten Anfang Februar die Bescheide über die Grundbesitzabgaben mit der Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2012.
Die Grundsteuerbescheide sind Folgebescheide, da sie auf der Basis der Einheitswertbescheide des Finanzamtes Wiedenbrück erstellt werden. Deshalb ist die Stadt an diese Festsetzungen gebunden. Einwendungen gegen die gegenwärtig in der öffentlichen Diskussion und Medienberichterstattung befindliche Einheitsbewertung können daher allein beim zuständigen Finanzamt Wiedenbrück, Am Sandberg 56, geltend gemacht werden.
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Nur dort - und nicht etwa bei der Stadtverwaltung - ist dazu ein Antrag auf Aufhebung des Einheitswertes unter Angabe der Einheitswertnummer des betreffenden Grundstücks zu stellen. Der Antrag sollte auch Bezug auf die anhängige Beschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung beim Bundesverfassungsgericht (2 BvR 287/11) nehmen.
Noch offene Fragen beantwortet Ihnen gern Herr Düppmann - Tel. 0 52 42 / 96 33 10.
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